Die Vereinbarkeit der schweizerischen Rechtsordnung mit der (revidierten) Europäischen Sozialcharta [article]
by
Pärli, Kurt
; Imhof, Edgar
.
Material type: 
Die Schweiz hat die Europäische Sozialcharta zwar unterzeichnet, aber wegen Bedenken der Kompatibilität mit der geltenden Rechtslage bis heute nicht ratifiziert. Die Ratifikation erfordert die Einhaltung von sechs von neun Kernbestimmungen und mindestens zehn Nichtkernbestimmungen. Eine umfassende Analyse der schweizerischen Sozialrechtsordnung zeigt, dass eine Ratifikation auch hinsichtlich kritischer Kernbestimmungen möglich ist. Allfällige Defizite bestehen ohnehin bereits aufgrund anderer völkerrechtlichen Verpflichtungen. [...] Neu enthält Teil V der revESC ein allgemeines Diskriminierungsverbot, das den Bereich der in der Charta garantierten Rechte beschlägt und an die aus andern Menschenrechtsverträgen und aus den nationalen Verfassungen bekannten verpönten Merkmale wie Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung usw. anknüpft. Auffällig ist dabei, dass im Gegensatz zu andern Menschenrechtsverträgen ausdrücklich auch die Gesundheit als geschriebenes verpöntes Diskriminierungsmerkmal aufgeführt wird. [Autoren] Même si la Suisse a signé la charte sociale européenne, elle ne la pas ratifiée jusquà ce jour par souci de compatibilité avec le droit suisse en vigueur. La ratification exige le respect de six des neuf dispositions substantielles et au moins dix dispositions non-substantielles. Une analyse globale de lordre juridique social suisse montre quune ratification est possible même à légard de dispositions substantielles critiques. Dans tous les cas, des éventuelles non-conformités sont susceptibles dexister déjà en raison dautres obligations internationales. [Ed.]